Damit beim Verkauf des Fahrzeugs nichts schiefgeht, sollten Verkäufer und Käufer auf jeden Fall einen schriftlichen Verkaufsvertrag abschließen.
Welche Daten müssen in einem Verkaufsvertrag enthalten sein?
In jedem Kfz-Verkaufsvertrag müssen die vollständigen Namen und Adressen des Verkäufers und auch des Käufers angegeben werden. Beide Vertragsparteien müssen den Verkaufsvertrag auf jeden Fall persönlich unterschreiben. Das Fahrzeug muss als Verkaufsgegenstand so detailliert wie möglich beschrieben werden. Besitzt das Auto spezielle Eigenschaften oder sind Schäden vorhanden, so muss der Verkäufer alle nötigen Details angeben. Jedes Fahrzeug besitzt eine einzigartige Fahrzeugidentifikationsnummer. Diese Nummer sollte auf jeden Fall im Verkaufsvertrag genannt werden. Auch die nächste TÜV-Fälligkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kaufpreis darf natürlich auch nicht fehlen.
Weitere Daten, die in jedem Kfz-Kaufvertrag stehen müssen sind: Die Erstzulassung und das Baujahr das Fahrzeugs sowie das Modell und das Fabrikat. Besondere Ausstattungen sollten ebenfalls genannt werden. Zu diesen gehören zum Beispiel ein qualitativ hochwertiges Autoradio oder eine komplexe Lautsprecheranlage. Am Ende des Vertrages sollte ein separater Satz eingetragen werden. Dieser Satz soll bezeugen, dass das Fahrzeug durch die vollständige Bezahlung an den Käufer übergeben wurde.
Worauf müssen private Verkäufer noch achten?
Für den Verkauf von privat an privat finden Verkäufer im Internet kostenlose Vorlagen. Man sollte stets darauf achten, dass es sich um aktuelle Vorlagen handelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der Verkäufer den Kaufvertrag von einem Juristen prüfen lassen. Generell sollte ein Fahrzeug stets erst nach der Abmeldung verkauft werden. Zwar kann das Auto auch angemeldet den Besitzer wechseln, dies führt aber meist zu größeren Problemen. Bis zur Ummeldung des Fahrzeugs ist der Verkäufer zahlungspflichtig für Versicherungen und Steuer und kann unter Umständen auch Bußgeldbescheide bekommen.
Kann der Verkäufer zu einem der Vertragsinhalte keine Angaben machen, so sollte er das Feld nicht einfach leer lassen. Stattdessen schreibt er in das Feld “Unbekannt”. Beim privaten Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Verkäufer auf jeden Fall eine Mängelgewährung ausschließen. Tut er das nicht, so kann dies negative Konsequenzen haben. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann ausschließlich schriftlich ausgeschlossen werden. Versäumt dies der Verkäufer, dann muss er 2 Jahre lang die Sachmängelhaftung für das verkaufte Fahrzeug leisten. Steht im Kaufvertrag “Privatverkauf ohne Gewährleistung” und hat der Käufer unterschrieben, so muss sich der Verkäufer keine Gedanken mehr machen.
Verkäufer und Käufer haben Pflichten
Ein Kfz-Kaufvertrag kommt rein rechtlich gesehen erst zustande, wenn die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen. Diese werden durch die Unterschriften von Verkäufer und Käufer bestätigt. Ein Kaufvertrag dient der rechtlichen Sicherheit beider Parteien. Es können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die im Vertrag schriftlich geregelt wurden. Der Verkäufer muss das Fahrzeug ohne jedwede Mängel und natürlich auch ohne arglistige Täuschung an den jeweiligen Käufer überführen. Sind Mängel am Fahrzeug vorhanden, so müssen diese im Vorfeld angesprochen werden. Der Verkäufer übereignet das Fahrzeug vollständig und übergibt dem Käufer alle Fahrzeugschlüssel und die vollständigen Fahrzeugpapiere. Der Käufer muss den Kaufpreis in der vereinbarten Höhe und zu dem vereinbarten Termin bezahlen. Er muss den Kaufgegenstand willentlich annehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Käufer, dass er das Fahrzeug innerhalb von maximal einer Woche ummeldet.