Ein Auto privat zu verkaufen ist heutzutage längst keine Seltenheit mehr. Ganz im Gegenteil, denn die meisten alten Gebrauchtwagen landen nicht etwa auf dem Schrottplatz, sondern bei einem neuen Besitzer. Je nach Modell und Zustand kann das ein gewerblicher Händler oder aber eine andere Privatperson sein.
Diese Punkte gilt es beim Privatverkauf zu beachten
Bevor Sie sich überhaupt an den Verkauf setzen, sollten Sie das Fahrzeug noch einmal durch die Waschanlage fahren und danach möglichst originalgetreue Fotos davon machen. Überprüfen Sie außerdem, ob Ihr Fahrzeug Makel hat, die ein Käufer vor Ort bei der Besichtigung beanstanden könnte. Diese zu verheimlichen bringt meist gar nichts, sondern verschwendet nur die Zeit von beiden Parteien, wenn der Käufer sich dann doch gegen den Kauf des PKWs entscheidet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug privat verkaufen, können Sie die Anzeige dafür an ganz unterschiedlichen Orten einstellen, aber natürlich auch bei entsprechenden Portalen im Internet. In jedem Fall gilt es auch hier zu beachten, dass alle Angaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Im Netz finden sich zahlreiche Portale, die sich auf den Verkauf von Gebrauchtwagen spezialisiert haben. Auch eBay Kleinanzeigen wird hierfür gern genutzt.
Haben Sie die Annonce erstellt, sollten Sie mit potentiellen Interessenten Besichtigungstermine vereinbaren. Ohne einen Besichtigungstermin findet üblicherweise kein Verkauf statt. Zudem empfiehlt es sich, dem Interessenten eine Probefahrt mit Begleitung anzubieten. Bei dieser kann dieser sich selber von dem Fahrzeug überzeugen. Zwar besteht kein gesetzlicher Anspruch für diese unter Privatverkäufern, viele Käufer werten es aber als schlechtes Signal, wenn eine Probefahrt verweigert wird. Lassen Sie sich im Vorfeld die Personalien übergeben und setzen Sie sich zur Fahrt idealerweise ins Auto – es ist hilfreich, sich von Anfang an auf eine Strecke oder Dauer zu einigen. Ist der Käufer überzeugt von dem Fahrzeug, beginnen normalerweise die Verhandlungen, außer Sie haben sich bei der Annonce eindeutig darauf festgelegt, dass Sie keinerlei Verhandlungsspielraum anbieten. Meist versuchen Käufer, ganz besonders gewerbliche Händler, aber dennoch am Preis zu feilschen. Setzen Sie sich im Vorfeld für den Privatverkauf ein fixes Ziel und versuchen Sie dieses durch cleveres Handeln zu erreichen.
Kaufvertrag aufsetzen und Nummernschild-Praxis
Sind sich Käufer und Verkäufer einig, müssen Sie als Verkäufer einen Kaufvertrag aufsetzen. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie ebenfalls im Internet, die Sie nur noch herunterladen und mit persönlichen Angaben ausfüllen müssen. Wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen, unterliegen Sie außerdem keiner Gewährung. Eine derartige Klausel, die die Gewährleistung ausschließt, findet sich normalerweise im Vertrag. Existiert sie nicht, sollten Sie diese eigenständig anfügen, beispielsweise mit dem Satz: “Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Wurde der Vertrag unterzeichnet, ist der Verkauf danach mit Zahlung der vereinbarten Summe abgeschlossen. Ratenzahlungen anzubieten empfiehlt sich als Privatperson nicht, da selbst rechtmäßige Forderungen eine Menge Aufwand und meist rechtlichen Beistand erfordern. Fordern Sie daher die komplette Summe oder einigen Sie sich stattdessen mit einem anderen Käufer.
Beim Kennzeichen unterscheidet sich die Praxis. Ohne Kennzeichen kann der ehemalige Fahrzeughalter dieses bei der Zulassungsstelle aber mitunter nicht abmelden, weshalb Sie das Kennzeichen nicht mitgeben sollten, wenn Sie das Fahrzeug noch nicht abgemeldet haben. Wurde das Fahrzeug bereits abgemeldet, können Sie die Kennzeichen dem Käufer überreichen.