Der Mehrwertsteuersatz beläuft sich auch bei Automobilen auf insgesamt 19 Prozent. Macht dieser Satz bei kleineren Anschaffungen kaum einen Unterschied, wird er bei einer größeren Investition für den Käufer zur ärgerlichen finanziellen Zusatzbelastung. Selbständige und Gewerbe erheben sie, sofern umsatzsteuerpflichtig, immer gegenüber dem Käufer. Beim privat an privat Verkauf wird sie hingegen nicht erhoben. Verkaufen Sie als umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe oder als zum Vorsteuerabzug berechtigter Händler, müssen Sie diese im eigenen Interesse jedoch erheben.
Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern
Treten Sie als Privatverkäufer auf und verkaufen den Wagen an eine andere Privatperson, ist der Preis netto wie brutto ohne Mehrwertsteuer anzugeben, da sie als Privatperson nicht der Umsatzbesteuerung bei einem Verkauf unterliegen. Selbst wenn Sie als Privatverkäufer den Wagen an ein Autohaus oder einen selbständigen Händler abgeben, erteilen Sie auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer, sondern geben lediglich den vorher vereinbarten Preis zahlbar an. Der Händler hingegen hat mitunter die Option, wenn er von einer Privatperson kauft, eine Differenzbesteuerung nach Paragraph 25a des UStG geltend zu machen – für Sie als Verkäufer macht das aber keinen Unterschied, das weitere Vorgehen liegt dann in der Hand des Selbständigen. Bei der Differenzbesteuerung erhebt der Fiskus aber lediglich den Betrag zur Umsatzsteuer, um den der vereinbarte Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt.
Treten Sie hingegen als selbständiger Händler oder Unternehmer auf, müssen Sie bei dem Verkauf auch eine Mehrwertsteuer erheben, selbst wenn der Wagen an eine Privatperson verkauft wird – ähnlich wie beispielsweise auch Online Shops eine Mehrwertsteuer erheben, wenn Privatpersonen neue Kleidung oder Elektronik einkaufen. Für die Privatperson ist dieser Nachweis der Umsatzsteuer irrelevant, da er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für Ihre eigene Buchführung hingegen ist die Erhebung der Mehrwertsteuer elementar, weil sie sonst gegenüber dem Fiskus auf den Kosten sitzen bleiben. Verkaufen Unternehmer zu anderen Autohändlern einen Wagen, so sollte die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden, damit der Selbständige diese später beim Finanzamt über den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Erfolgt kein Nachweis der gezahlten Mehrwertsteuer und ihrer Höhe, ist das nicht möglich – das würde für den selbständigen Käufer zu Kosten führen, da diese gezahlte Mehrwertsteuer dann nicht abgesetzt werden kann.
Ein Auto können Sie folglich nur dann ohne Mehrwertsteuer verkaufen, wenn Sie eine Privatperson sind und das Auto auch als solche verkaufen. Für Sie selber hat das einen Vorteil, da der Käufer die zusätzlichen 19 Prozent nicht zahlen muss und Sie einen attraktiveren Verkaufspreis anbieten können. Diesen Vorteil haben Händler, wie oben erwähnt, jedoch nicht mehr, wenn sie an Privatpersonen verkaufen. Daher ist der private Gebrauchtwagenmarkt für einen privaten Verkäufer und einen ebenso privaten Käufer auch besonders attraktiv.
Mehrwertsteuer bei einem Geschäftswagen
Den Geschäftswagen dürfen Sie natürlich mit Mehrwertsteuer kaufen und diese später auch über Ihren Vorsteuerabzug geltend machen. Verkaufen Sie einen Geschäftswagen, müssen Sie selber bei diesem Verkauf ebenfalls eine Umsatzsteuer erheben, da diese später auch vom Finanzamt eingefordert wird. Die einzige Möglichkeit, keine Mehrwertsteuer auf den “Verkauf” des Geschäftswagens zahlen zu müssen, besteht darin, den Wagen in Ihr eigenes Privatvermögen zu überführen. Für die Buchführung Ihres Unternehmens ist das dennoch ein Verkauf, Sie selber müssen aber keine Mehrwertsteuer darauf zahlen.