Diesel-Fahrverbot

Diesel-Fahrverbot
Eine hitzige Debatte: Das Diesel-Fahrverbot beschäftigt viele potenzielle Verkäufer und Käufer.

Wohl kaum eine Debatte wurde in vergangener Zeit so heftig in der Öffentlichkeit und auf dem politischen Parkett geführt, wie die um das Diesel-Fahrverbot. Nun liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, das Fahrverbote ermöglicht. Was in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings untergeht, ist die Tatsache, dass dieses Gericht keine Fahrverbote verhängen kann. Dies können nur die betroffenen Städte. Dass sich die Bundesregierung gegenwärtig gegen die Verhängung solcher Verbote stellt, macht die Verwirrung nur noch größer.

Wer könnte vom Diesel-Fahrverbot betroffen sein?

Kommt die blaue Plakette, dann werden nur noch Diesel nach Abgasnorm Euro-5 und Euro-6 die Innenstädte befahren dürfen. Dies möglicherweise sogar gestaffelt mit einer hellblauen und dunkelblauen Plakette. Ob dies so sein wird und wie die Maßnahmen tatsächlich ausfallen, ist so sicher wie das Wetter am 12. Juli 2035. Dass aber sogar bei den Käufern neuer Diesel große Unsicherheit entstanden ist, ist ebenso klar. Gebrauchte Selbstzünder an den Mann zu bringen, ist im Moment keine leichte Aufgabe, denn alles, was mit grüner oder sogar gelber Plakette unterwegs ist, kann aus den Städten ausgesperrt werden.

Verkaufsargumente für Diesel

Ob nun Dieselfahrzeuge wirklich ursächlich für die erhöhte Feinstaub- und Stickoxidbelastung in den Städten sind, mag dahingestellt bleiben. Das interessiert den Käufer kaum. Schon mehr, ob das Fahrzeug den geforderten Standards entspricht oder ob es zumindest auf diese Standards hochgerüstet werden kann, um das Diesel-Fahrverbot zu umgehen. Überlegen sollte sich der Verkäufer, ob er diese Umrüstung bereits vor dem Verkauf selbst durchführen lässt oder ob er dem Käufer einen entsprechenden Preisnachlass gewährt. Immerhin können diese Umrüstungen – je nach Fahrzeug – Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Kosten, die man beim Verkauf nicht unbedingt wieder hereinholen kann.

Ein Sonderfall sind die VW-Diesel. Hier sollte der Verkäufer vor dem Verkauf die nötigen und kostenlosen Updates vom Vertragshändler vornehmen lassen. Dies ist zwingend nötig, da im schlimmsten Fall bei Unterlassung sogar die Betriebserlaubnis erlöschen kann.

Dass Diesel trotzdem nach wie vor verkauft werden, hat seine Gründe. Konstruktionsbedingt glänzen die Selbstzünder mit niedrigen Verbrauchswerten. Das kann außerhalb der großen Städte nach wie vor ein Verkaufsargument sein.

Diesel PKWs verkaufen: Gewusst wo

In München oder Stuttgart einen alten Diesel verkaufen zu wollen, ist nahezu aussichtslos. Die Aussicht, den Wagen nicht in der Stadt benutzen zu dürfen, schreckt selbst die hartgesottensten Interessenten ab. Nicht betroffen von Fahrverboten allerdings sind die ländlichen Teile Deutschlands. Und das ist flächenmäßig immer noch der allergrößte Teil. Geht man davon aus, dass lediglich eine Handvoll Städte Fahrverbote verhängen werden, dann ist der unbestrittene Nutzwert von Dieselfahrzeugen für den Rest immer noch ein Argument.

Also annonciert man seinen Wagen am besten dort, wo keine Fahrverbote drohen: auf dem flachen Land. Denn dort finden sich nach wie vor Käufer, die bereit sind, einen gepflegten und in Schuss gehaltenen Diesel zu erstehen.

Neuere Diesel zu verkaufen, die aller Voraussicht nach von den Fahrverboten nicht betroffen sein werden, ist auch in den Städten möglich. Nicht einmal unbedingt mit Preisabschlägen, denn ob und wie die Fahrverbote kommen, ist ungewiss. Und die Sicherheit, davon höchstwahrscheinlich nicht betroffen zu sein, ist bares Geld wert.

Es ist zwar ein wenig schwieriger geworden, einen gebrauchten Diesel zu verkaufen – unmöglich aber ist es ganz sicher nicht.