Eine Frage stellt sich, wenn man seinen Wagen verkaufen will. Eine Frage, über die sich die meisten Verkäufer oft nur wenig Gedanken machen: Soll das Auto abgemeldet werden, bevor es verkauft wird oder soll man darauf vertrauen, dass der Käufer das Kfz ummeldet. Beides ist mit handfesten Vor- und Nachteilen behaftet.
Wagen vor Verkauf abmelden
Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, der meldet seinen Wagen vor dem Verkauf ab. Damit sind weitere Probleme mit dem Käufer ausgeschlossen und vor allem muss man nicht für die Zeit, in welcher das Auto zum Verkauf steht, Steuer und Versicherung bezahlen. Das gilt für den Fall, wenn bereits ein neues Fahrzeug vorhanden ist. Schwieriger ist es, wenn der alte Wagen bis zum letzten Tag genutzt werden soll.
Allerdings darf das Auto dann nicht mehr auf öffentlichem Grund fahren oder stehen. Und das wiederum erschwert eine Probefahrt erheblich. Kein Käufer ist erfreut, wenn er das Fahrzeug nur in der Garageneinfahrt hin und her fahren darf. Entweder also holt der Käufer den Wagen auf dem Hänger ab oder man besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen. Sollten allerdings mehrere potenzielle Käufer abspringen, kann dies ein teurer Spaß werden, weil dieses Kennzeichen nur fünf Tage lang gültig ist.
Unbestrittener Vorteil des vorherigen Abmeldens allerdings ist, dass der Käufer nicht noch weitere Zeit auf Ihre Kosten durch die Gegend fahren darf und Unfälle nach Lust und Laune produzieren kann, die zu Lasten Ihrer Versicherung gehen. Bei Verkäufen ins Ausland sollte der Wagen grundsätzlich abgemeldet werden, da dort oft nur schwer die Möglichkeit besteht, den neuen Eigentümer zu belangen.
Wagen angemeldet lassen
Das ermöglicht ausgedehnte Probefahrten und ist zuerst einmal recht frei von Komplikationen. Der Wagen kann bis zum letzten Tag genutzt werden, darf überall parken und fahren und ist einfach besser zu verkaufen als das stillgelegte Auto.
Das Problem kommt nach dem Verkauf. Hier stellt sich die Frage, ob man dem Käufer vertraut. Tut man dies, lässt man ihn mit dem gerade erworbenen Auto davonfahren und hofft, dass er es innerhalb weniger Tage schafft, eine Ummeldung zustande zu bringen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Kaufvertrag: In diesem lässt sich die Übernahme des Kfz auf Stunde und Minute genau fixieren. Wichtig ist, dass diese Angaben auch durch die Unterschrift des Käufers bestätigt werden. Aber das sollte bei einem Kaufvertrag ohnehin die Regel sein. Damit ist man immerhin schon einmal abgesichert, sollte trotzdem etwas geschehen. Die Versicherungen räumen zwar eine Übergangszeit nach dem Verkauf ein. Trotzdem sollten Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich über den Verkauf unterrichten.
Ummelden
Binnen einer Woche sollte der Käufer den Wagen ummelden. Das geschieht wie gewohnt bei der Kfz-Zulassungsstelle. Vorgelegt werden die üblichen Papiere. Das, was man bislang als Fahrzeugschein bezeichnete (und jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt), den Fahrzeugbrief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2), Ausweis und Versicherungsbestätigung, sowie die alten Kennzeichen, die entstempelt werden. Erst wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, wenn Brief und Schein den neuen Eigentümer ausweisen und wenn die neuen Nummernschilder am Fahrzeug angebracht sind, ist die Ummeldung rechtskräftig.
Praktisch ist, wenn Käufer und Verkäufer aus der gleichen Stadt stammen und man das Auto gemeinsam bei der Zulassungsstelle ummelden kann – denn dann sind beide auf der sicheren Seite.